Bestattungsvorsorge

Besser vorsorgen als sich zu sorgen

Schließen Sie einen Vorsorgevertrag ab, um Ihre Angehörigen nicht unnötig zu belasten und um eigene Vorstellungen festzulegen.

Bestattungsvorsorge

Das Thema Tod will nicht so recht zum Leben passen. Dennoch ist der Tod unausweichlich. Treffen Sie deshalb schon zu Lebzeiten Vorsorge, wie dieser allerletzte Abschied aussehen soll.

Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs entscheiden Sie selbst über Art und Umfang Ihrer Bestattung. So stellen Sie sicher, dass alles in Ihrem Sinne getan wird und Ihre Angehörigen im Sterbefall nicht zusätzlich belastet werden.

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Bestattungsvorsorge. Diese können Sie auf Wunsch mit einer Einzahlung auf ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG absichern.

 

Bestattungsvorsorge Bestatter Blasius

Testament

Wenn Sie Ihren „Letzten Willen“ nicht in einem Testament festhalten, wird Ihr Erbe per Gesetz unter Ihrem Ehegatten, Ihren Kindern sowie unter Ihren Verwandten nach festgelegten Größen verteilt.

Aber ist es das was Sie sich vorstellen? Wussten Sie zum Beispiel, dass Ihr Ehe- oder Lebenspartner aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge nicht mehr als drei Viertel des Nachlasses erben kann, solange beispielsweise noch eine Nichte von Ihnen lebt?

Erbstreitigkeiten haben schon viele Familienbeziehungen und Freundschaften zerstört. Ersparen Sie Ihren Erben Streit und vermeidbaren Aufwand. Informieren Sie sich rechtzeitig über das Erben und Vererben und treffen Sie jetzt schon Vorsorge.

Wie man ein Testament macht und was bei einem Erbfall zu beachten ist beschreibt die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) herausgegebene Broschüre „Erben und Vererben“.

Gerne beraten wir Sie bei einem Vorsorgegespräch zu diesem Thema.

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Hinterbliebenenrente

Verstirbt ein Ehepartner, kann der Hinterbliebene durch die Hinterbliebenenrente – auch Witwenrente genannt – wenigstens finanziell eine Entlastung erhalten. In der Regel hat er Anspruch auf die Rente des Verstorbenen. Jedoch nicht in vollem Umfang und nicht zwangsläufig für den Rest seines eigenen Lebens.

In einem Vorsorgegespräch geben wir Ihnen gerne wertvolle Informationen zu diesem Thema.

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Patientenverfügung

Das Recht, für sich und seinen Körper selbst zu entscheiden sollte jeder behalten, auch wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist.

Solche Situationen kommen meist völlig unerwartet: eine Krankheit, ein Unfall, Komplikationen bei einer Operation. Der Körper fällt ins Koma und man kann nichts mehr regeln. Daher sollte man rechtzeitig festlegen, was im Falle eines unwiederbringlichen Gesundheitszustandes geschehen soll. Gerne beraten wir Sie im Rahmen unserer Vorsorgegespräche hierzu ausführlich.

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